Mittwoch, 25. Mai 2011

Sachverhaltsontologie contra Wesenheiten



Unter den gegenwärtigen Positionen innerhalb der neueren Ontologien, insbesondere der analytischen Ontologie gibt es eine Ontologie, deren Grundlage sogenannte Sachverhalte (auch Tatsachen genannt, im englischen State of Affairs oder Facts) sind. Ich halte diese Ontologien wegen ihres Universalienrealismus und anderer Theorien für die derzeit beste nicht-scholastische Philosophie. Sie ist insgesamt konsistent und einfach. Dies besagt natürlich nicht, dass ich diese Ontologien für richtig halte. Im Gegenteil: Sachverhaltsontologien lehnen Wesenheiten im Sinne der aristotelischen Scholastik radikal ab. Hauptvertreter dieser Ontologien sind Gustav Bergmann (+ 1967) und seine Schule, insbesondere Reinhard Grossmann (+ 2010) und in Deutschland Erwin Tegtmeier, dessen Ontologie die am besten entwickelte ist. Am bekanntesten dürfte David Armstrong sein, der aber nicht dieser Schule zuzurechnen ist. Die Kritik der „Bergmann-Schule“ an den Wesenheiten soll im Folgenden diskutiert werden.






Wir beziehen uns dazu vor allem auf die leider vergriffene Schrift von Reinhardt Grossmann: The Categorial Strukture oft he World, Bloomington 1983. Eine gut verständliche und kurze Darstellung der Sachverhaltsontologie findet sich auch in einer deutschen Übersetzung des Buches „The Existence oft he World“, deutsch erschienen unter dem Titel: Die Existenz der Welt, Heusenstamm 2005, das Sie über Amazon.de bestellen können, wenn Sie dem Link zu diesem Beitrag folgen. http://www.amazon.de/Die-Existenz-Welt-Einf%C3%BChrung-Ontologie/dp/3937202382/ref=sr_1_14?ie=UTF8&qid=1306264941&sr=8-14

Grossmann nennt vier Argumente gegen Wesenheiten, die wohl von den meisten Sachverhaltsontologen geteilt werden:

1. Wesenheiten sind nicht klar voneinander abzugrenzen. So ist der Unterschied z.B. zwischen einem Baum und einem Strauch sehr vage.

2. Wesenheiten sind komplexe Entitäten, die sich auf einfache Entitäten, einfache Eigenschaften, reduzieren lassen. Dabei gilt als Prämisse: Der Nachweis der Reduzierbarkeit von Wesenheiten genügt zur Zurückweisung derselben als selbständige Entitäten.

3. Wesenheiten sind reduzierbar auf notwendige Eigenschaften.

4. Notwendigkeit lässt sich auf Gesetzmäßigkeit reduzieren, was bedeutet, wie ein deutscher Sachverhaltsontologe nachweisen möchte, Notwendigkeit bedeutet nichts anderes als „folgt logisch aus einem Gesetz“ (Hüntelmann, 2001).

Diese vier Argumente möchte ich im Folgenden widerlegen, was hier freilich nur andeutungsweise möglich ist:

Zunächst zum 1. Argument. Niemals wurde von einem Scholastiker bestritten, dass die Abgrenzung von Wesenheiten und ihre Erkennbarkeit einfach ist. Ganz im Gegenteil, wir erkennen fast immer zuerst bestimmte Eigenschaften, Neigungen, Verhaltensweisen u.a. Doch wenn wir ein uns bisher unbekanntes Dingen untersuchen, dann stellen wir uns, zumindest implizit, stets die Frage, was dieses Ding ist. Der Erkenntnisfortschritt, auch in den Wissenschaften, beruht unter anderem darauf, das Wesen einer Sache zu erkennen. Zudem gilt bereits seit Aristoteles das Prinzip, dass die Genauigkeit der Erkenntnis vom Gegenstand der Erkenntnis abhängt. Wenn etwas an sich selbst schwer erkennbar oder abgrenzbar ist, dann besagt dies aber nichts dagegen, dass es keine Wesenheit hat oder es überhaupt keine Wesenheiten gibt. Es reicht, dass es einige Wesenheiten gibt, die klar erkennbar sind. Damit ist das 1. Argument hinfällig.

2. Wesenheiten sind in der Tat komplexe Entitäten. Auch dies wurde von Scholastikern nie bestritten. Eine Wesenheit als solche ist das, was in einer Definition ausgesagt wird und Definitionen sind „definitionsgemäß“ komplex. Konkrete, individuelle Wesenheiten sind zusammengesetzt aus Form und Materie, die allerdings als solche einfach sind, d.h. keine Bestandteile haben. Doch dies bedeutet nicht, dass die Wesenheiten deshalb reduzierbar sind. Dass der Mensch ein vernunftbegabtes Lebewesen ist bezeichnet dessen Wesen. Fritz ist ein Mensch meint nun aber nicht, dass Fritz die „essentielle Eigenschaft“ des Menschsein hat, wie Grossmann immer wiederholt, denn Menschsein ist keine Eigenschaft, sondern das Wesen von Fritz. Alle Eigenschaften von Fritz, seine im scholastischen Sinne gemeinten essentiellen Eigenschaften, wie die Fähigkeit zum Denken, die Sprachfähigkeit u.a. folgen aus dem Wesen von Fritz als einem Menschen. Das Menschsein von Fritz besteht in seiner rationalen Seele und seinem Körper, der Form und der ersten Materie, aus der Fritz besteht. Menschsein ist aber selbst nicht reduzierbar auf bestimmte „notwendige Eigenschaften“ und dies schon deshalb nicht, weil es stets „notwendige Eigenschaften“ gibt, die Fritz aktuell nicht besitzt. Das zwei Tage alte Baby Fritzchen z.B. verfügt nicht über die Eigenschaft der Sprache oder über die Eigenschaft des rationalen Denkens. Demnach wäre Fritzchen kein Mensch, was widersinnig ist.

3. Wenn das zweite Argument als falsch erwiesen wurde, dann auch das dritte. Notwendige Eigenschaften, von Akzidenzien im Sinne des Essentialismus zu unterscheiden und deshalb von Essentialisten einfach nur Eigenschaften genannt, sind diejenigen Bestimmungen einer Wesenheiten, die aus derselben erfließen. Was dieses „erfließen“ genauer besagt, kann hier nicht erklärt werden. Gemeint ist jedenfalls, dass z.B. nur ein rationales Wesen sprachbegabt ist.

4. Die Reduzierbarkeit von Notwendigkeit auf Gesetzmäßigkeit setzt ein Verständnis von Notwendigkeit voraus, das vom Scholastiker nicht geteilt wird. Dieses Verständnis bedeutet, dass es keine in der Sache selbst begründete Notwendigkeit gibt (Notwendigkeit de re, wie die Scholastiker dies nennen), sondern nur eine logische Notwendigkeit von Sätzen (de dicto, in der Sprache der Scholastik). Grossmann und viele andere, insbesondere W.V.O. Quine, haben zwar versucht zu beweisen, dass es keine sachliche Notwendigkeit gibt, doch beruhen diese Beweise auf falschen Voraussetzung. Vielleicht hat Scholastiker bald einmal Gelegenheit, auf dieses Thema näher einzugehen.



2 Kommentare:

  1. Nach Bergmann besteht eine Alternative zwischen Ontologien, die nur Einfaches anerkennen, und Ontologien, die auch Komplexes, nämlich Sachverhalte, zulassen. Substanzontologien diagnostiziert er als eine unzulässige Kombination der beiden. Die Substanz soll ihr zufolge einfach sein und doch komplex, wenn auch nur potentiell. Bergmann würde gegen die Annahme einer Substanz einwenden, dass ein potentieller Komplex kein existierender Komplex ist und dass auch die ontologische Grundlage von Möglichkeit und Potentialität eine Entität, d.h., etwas Existentes, sein muss. Er würde sich auch dagegen wenden, den Besitz von Beschaffenheiten der Substanz, allein auf diese selbst zu gründen. Bergmann stimmt mit Substanzontologien darin überein, dass es für Beschaffenheiten immer einen Träger gibt und dass dieser auch sich selbst individuiert. Allerdings leugnet er wegen der Widersprüchlichkeit der Veränderung, dass dieser Träger dauerhaft ist. Deswegen kommt für ihn auch ein Wesen (eine wesentliche und notwendige Beschaffenheit) als die dauerhafte Beschaffenheit eines Dings nicht in Frage.

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  2. Bergmanns Diagnose scheint mir nicht zutreffend zu sein, denn die Scholastik versteht die Substanz stets als komplexe Entität, zusammengesetzt aus Materie und Form. Diese Zusammensetzung bildet zwar eine Ganzheit, aber sie ist nicht einfach. Es gibt bei Thomas einfache Substanzen, nämlich die Engel, da diese reine Formen sind, doch wird sich Bergmann darauf wohl kaum bezogen haben.
    Andererseits beruhen die weiteren Annahmen von Bergmann auf dessen Aktualismus, der mit der Scholastik nicht vereinbar ist.

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