Mittwoch, 10. Oktober 2012

Grundlagen der Ethik: Naturrecht


Die Ethik der scholastischen Philosophie hat ein objektives Fundament in der Wirklichkeit. Dies ist der wohl wichtigste Unterschied zu den neuzeitlichen oder modernen bzw. – falls es so etwas gibt – postmodernen Moralphilosophien. Letztlich sind alle modernen Ethiken konventionalistisch und dies gilt besonders für die Theorie der Menschenrechte. Ein Teil der Menschenrechte gehört freilich auch zum Naturrecht, allerdings kann das Naturrecht einen objektiven Grund für diese Rechte angeben, was die Theorie der Menschenrechte nicht kann. Der Hinweis auf eine angeborene Menschenwürde ist nur eine schwache Begründung, denn diese angeborene Würde ist schließlich zumindest nicht sichtbar.





Moderne Theologen gründen sie deshalb in Gott, was immerhin eine vollständige Begründung darstellt. Wenn allerdings jemand bestreitet, dass es einen Gott gibt, muss er auch bestreiten, dass es eine Menschenwürde gibt und damit fällt das so begründete Gebäude der Menschenrechte wieder zusammen.

Deshalb sind moderne Menschenrechtstheoretiker dazu übergegangen, diese konventionell zu begründen, was zumindest ehrlich ist. Allerdings hat dies weitreichende Folgen, denn bei einer Veränderung der Mehrheitsverhältnisse, die den Konventionen zugrunde liegen, können sich dann auch die Menschenrechte ändern, bzw. Rechte, die heute als selbstverständlich erachtet werden, wie das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Diese können bei einer konventionellen Begründung in Frage gestellt oder untergraben werden, wie dies tatsächlich auch z.B. im Zusammenhang mit der Abtreibung bereits geschehen ist und derzeit für das Ende des Lebens diskutiert wird.

Wie sieht die Begründung des Naturrechts für die fundamentalen Rechte und Pflichten des Menschen aus?

1. Alles was existiert hat eine Wesenheit oder eine Natur.

Die Wesenheit oder Natur einer Entität ist das, was diese ist. Sie lässt sich prinzipiell in einer Definition ausdrücken, auch wenn dies in vielen Fällen nicht einfach oder überhaupt möglich ist. Keine einzige Wesenheit ist für uns vollständig erkennbar, doch ist dies auch nicht erforderlich um Wesenheiten grundsätzlich erkennen zu können. Es ist ein oft geäußerter Einwand gegen die Behauptung, dass es Wesenheiten gibt, dass diese nur unklar erkennbar sind. So gibt es z.B. bei vielen Wesenheiten die Schwierigkeit einer klaren Abgrenzung zu anderen Wesenheiten. Als Beispiel kann man hier die Abgrenzung zwischen Baum und Strauch anführen. Dennoch weiß jeder, was ein Baum und was ein Strauch ist, auch wenn dies in bestimmten Fällen durchaus nicht genau bestimmt werden kann. Es gibt freilich viele weitere Einwände gegen die Annahme von Wesenheiten, auf die ich z.T. schon an anderer Stelle eingegangen bin. Wer aus welchen Gründen auch immer Wesenheiten grundsätzlich abstreitet, kann die Argumentation für das Naturrecht nicht nachvollziehen. Dies ist denn auch der Hauptgrund, warum in der modernen und gegenwärtigen Philosophie das Naturrecht abgelehnt wird.

2. Die Tätigkeit eines Existierenden folgt aus seiner Wesenheit oder Natur.

Wenn es Wesenheiten gibt, dann folgt aus ihnen die Tätigkeit derjenigen Entität, die diese Wesenheit hat. Mit anderen Worten ausgedrückt: Die Naturgesetze sind Gesetze der Naturen, der Wesenheiten. Dass eine Rose im Sommer blüht, wenn die entsprechenden Bedingungen gegeben sind, folgt aus der Natur der Rose.

3. Auch der Mensch hat eine Wesenheit und aus dieser folgen seine Tätigkeiten und sein Handeln.

Alle Tätigkeiten und Handlungen des Menschen sind menschliche Handlungen. Sie folgen aus seiner Natur als einem rationalen (vernunftbegabten) Sinnenwesen. Dass Menschen lachen ist eine menschliche Tätigkeit, ebenso wie dass Menschen Philosophie studieren.


4. Jede Tätigkeit einer Wesenheit ist auf ein Ziel oder einen Zweck gerichtet.

Tätigkeiten sind nie sinn- oder zwecklos, sondern sind stets intentional, d.h. auf ein Ziel gerichtet. Dies gilt nicht nur von menschlichen Handlung – wenn hier auch in besonderem Maße – sondern ebenso von allen anderen Entitäten. Dazu wurde in diesem Blog bereits einiges gepostet. Die Balz der Vögel ist letztlich auf die Erhaltung der Art gerichtet, wenn dies den Vögeln auch überhaupt nicht bewusst ist oder bewusst sein muss. Das Ziel jeder Tätigkeit ist stets irgendein Gut, z.B. die Fortpflanzung und die Erhaltung der Art, die Ernährung, die das Ziel der Selbsterhaltung hat; der Fluchtinstinkt oder das Anschleichen der Raubkatze, die ebenfalls der Selbsterhaltung dienen. Dies wurde an anderer Stelle begründet. Mir ist bewusst, dass die moderne Biologie, wie überhaupt alle Naturwissenschaften teleologische Erklärungen strikt ablehnen, doch ich habe dafür argumentiert, dass diese Ablehnung mehr ideologische als rationale Gründe hat.

5. Während die Tätigkeit der unbelebten und belebten Entitäten nicht frei ist und sie stets in derselben Weise tätig sind und dabei ihre vorgegebenen Ziele zumeist erreichen, ist der Mensch frei und kann in einer Weise handeln, die seinem Ziel widerspricht.

Aus den zuvor erwähnten Beispielen wird deutlich, dass Tiere, aber ebenso auch Pflanzen und noch viel deutlicher die unbelebte Natur gesetzmäßig tätig ist, d.h. dass diese Entitäten nicht frei tätig sind, sondern z.B. bestimmten Trieben folgen. Die Tätigkeit der Atome und Moleküle folgt bestimmten Gesetzen, die von der Physik und Chemie beschrieben werden, und diese Gesetze folgen aus der Natur der Atome und Moleküle. Heliumatome z.B. verbinden sich nicht mit anderen Atomen, während Wasserstoffatome reaktionsfreudig sind. Auch verschiedene Tätigkeiten des Menschen, wie der Herzschlag und die Funktionen anderer innerer Organe folgt diesen physikalisch-chemischen Gesetzen. Doch darüber hinaus kann der Mensch sich frei entscheiden. Was dies genauer bedeutet und worin die Freiheit besteht, soll hier nicht weiter diskutiert werden. Dazu ist ein eigener Beitrag erforderlich. Wie bei allen anderen Entitäten ergeben sich auch aus der menschliche Natur objektive Ziele, doch der Mensch kann diesen Zielen zuwider handeln. Die Ernährung dient der Selbsterhaltung und hat beim Menschen darüber hinaus auch kulturelle und soziale Zwecke. Wer jedoch mehr isst als den Zwecken der Selbsterhaltung zuträglich ist, der wird nicht nur auf Dauer krank, sondern handelt den objektiven Zielen seiner Natur zuwider (woraus die Krankheit folgt). Der Besitz von Eigentum ist zweifellos ein Gut, dass zur Erhaltung der menschlichen Natur erforderlich ist, aber auch zum Unterhalt der Familie und viele weitere Zwecke verfolgt. Wer sich diesen Besitz aber durch einen Banküberfall oder Einbruch erwirbt, handelt gegen die menschliche Natur. Diese Möglichkeit hat das Tier nicht; es handelt nicht gegen seine Natur, sondern verfolgt die vorgegebenen objektiven Zwecke seiner Natur, auch wenn es dabei nicht immer erfolgreich sein muss.

6. Die sich aus der menschlichen Wesenheit ergebenden Ziele oder Zwecke sind der objektive Maßstab für die Pflichten und Rechte des Menschen.

Bei den fundamentalen Pflichten und Rechten des Menschen sind es entsprechend auch die grundlegenden Ziele der menschlichen Natur, aus der sich diese ergeben. Der Mensch ist ein rationales Wesen; dies ist die spezifische Differenz seiner Natur zum Tier. Daraus folgt, dass alle Tätigkeiten und Handlungen des Menschen so sein sollen, dass sie von der Rationalität bestimmt werden sollen. Dies bedeutet, dass die körperlichen und emotionalen Triebe oder Bedürfnisse den rationalen Erfordernissen untergeordnet werden müssen. Im Unterschied zum Tier ist der Mensch auf ein letztes Ziel gerichtet, nämlich die ewige Glückseligkeit, eudaimonia, wie es bei Aristoteles heißt. Dass diese Glückseligkeit nicht in irgendeinem endlichen Gut bestehen kann, wussten bereits Platon und Aristoteles, der diese Glückseligkeit in der philosophischen Erkenntnis und besonders in der höchsten philosophischen Erkenntnis erblickte, nämlich der Erkenntnis Gottes. Dementsprechend sollen die menschlichen Handlungen so geordnet sein, dass sie diesem letzten Ziel zumindest nicht widersprechen. Dies bedeutet, dass jede andere Tätigkeit als Mittel dem letzten Ziel untergeordnet werden soll.

7. Eine den menschlichen Zielen zuwiderlaufende freie und bewusste Handlung ist moralisch schlecht oder böse; eine freie und bewusste Handlung die im Einklang mit den Zielen oder Zwecken des Menschen steht, ist moralisch gut.

Die moralischen Eigenschaften Gut und Böse ergeben sich entsprechend aus den Zielen der menschlichen Natur, denn gut ist das, was diesen Zielen entspricht. Da der Mensch sich nur verwirklichen kann, solange er lebt, wird ihm das wichtigste Gut genommen, wenn man ihn tötet. Und dies ist unabhängig davon, ob er krank ist oder sehr schwer leidet, denn auch das persönliche Leid ist nicht ein Hinderungsgrund zur Erreichung des letzten Zieles, sondern kann sogar ein besonderes Mittel dazu sein. Daraus folgt das fundamentale Recht auf Leben. Alles weiteren Rechte und Pflichten lassen sich auf dieser Grundlage ableiten, was hier jedoch zu weit führt und für spätere Posts aufgehoben wird.

2 Kommentare:

  1. Vielen Dank für Ihre letzten Beiträge.

    Ich habe zwei Fragen, die sich nicht auf das Naturrecht beziehen, aber ich hoffe, Sie vergeben mir diesen kleinen Einschub:

    In einem Kommentar letzten Jahres schrieben Sie, eventuell ein genaueres Posting de Anima zu verfassen. Habe ich das übersehen, oder sehen Sie das eventuell noch vor?

    Ist Ihnen eine neuere und tiefergehende Veröffentlichung über die AT Epistemologie bekannt? Werke aus den 50er Jahren und früher schließe ich damit aus, deren unbestrittenen Wertes bewusst.



    Noch eine technische Sache: Bei der Suche in Ihrem Blog wird die Kurzbeschreibung unter den Suchergebnissen in einer sehr dunklen Farbe angezeigt, die sich kaum vom Hintergrund absetzt und ohne Markieren, zumindest für mich, unleserlich ist.


    Beste Grüße,

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    1. Verehrter Herr Voth, besten Dank für die Erinnerung. Ich habe zwei Posts zur Erkenntnistheorie geschrieben: http://scholastiker.blogspot.de/2012/03/thomistische-erkenntnistheorie.html und hier: http://scholastiker.blogspot.de/2012/04/thomistische-erkenntnistheorie-die.html
      Es könnte allerdings noch mehr und ausführlicher sein, und ich werde mich später diesem Thema wieder zuwenden.
      Leider gibt es dazu praktisch keine Literatur, auch nicht im englischsprachigen Raum. Das Beste ist das, was ich den beiden Posts empfohlen habe.

      Das technische Problem ist durch Google bedingt und ändert sich auch nicht wesentlich, wenn man eine andere Farbe für den Blog wählt (z.B. erscheint dann braun auf braun).

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